TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB) für den Brauereienlauf durch die Fränkische Toskana

(gültig für alle Wettbewerbe und Begleitangebote des Brauereienlaufes, Marathon, Halbmarathon, 10 km, Bambini, Staffel und Nebenprogramme)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Wettbewerbe und Zusatzangebote der Veranstaltung „Brauereienlauf durch die Fränkische Toskana“ (im Folgenden: „Veranstaltung“) in der vom Veranstalter bestimmten Ausgabe (Datum, Ort, Kategorien) – konkret: Marathon, Halbmarathon, 10 km-Lauf, Bambini-Läufe, Staffel sowie begleitende Programmpunkte wie „Kloß mit Soß Party“ am Vorabend, Finisher-Party, Frühschoppen und Stadtführungen.

1.2 Veranstalter ist die Tricamp GmbH, Schulstraße 1, 96163 Gundelsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Heinze (im Folgenden: „Veranstalter“, „wir“, „uns“).

1.3 Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzerklärung des Veranstalters an. Der Vertrag kommt wirksam mit Zusendung der Anmelde- bzw. Meldebestätigung durch den Veranstalter zustande (siehe Abschnitt 2).

1.4 Abweichende individuelle Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

2. ANMELDUNG UND TEILNAHMEGEBÜHREN

2.1 Die Anmeldung erfolgt online über die Website des Veranstalters bis zur dort genannten Frist. Andere Anmeldewege (z. B. postalisch, telefonisch) sind nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher Rücksprache möglich.

2.2 Mit der Online-Anmeldung gibt der Teilnehmer sämtliche geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß ab. Der Vertrag kommt mit Versand der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande.

2.3 Die Teilnahmegebühren sowie ggf. gewählte Zusatzleistungen (z. B. T-Shirt, Finisher-Package, Partygäste, Stadtführung) sind gemäß den auf der Website angegebenen Zahlungsbedingungen zu entrichten.

2.4 Nachmeldungen können – sofern Restplätze verfügbar sind – gegen gesonderte Gebühr und bar vor Ort zugelassen werden.

2.5 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer ist nur unter den in Abschnitt 2.6 genannten Bedingungen möglich.

2.6 Rücktritt: a) Der Teilnehmer kann bis zum in der Ausschreibung genannten Datum (z. B. 29.08. eines Jahres) ohne Angabe von Gründen abmelden; in diesem Fall erfolgt – soweit vorgesehen – eine Rückerstattung oder Gutschrift gemäß den Ausschreibungsbedingungen. b) Danach ist ein Rücktritt ausschließlich aus gesundheitlich nachgewiesenen Gründen möglich. In solchen Fällen kann der Veranstalter nach Prüfung einen Gutschein für das Folgejahr ausstellen, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr (z. B. 20 €). Weitere Rückerstattung erfolgt nicht.

2.7 Übertragung oder Ummeldung: a) Bis spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung ist eine Übertragung der Startplatzanmeldung auf eine andere Person möglich, gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr (z. B. 8 €). Zusatzleistungen können nicht automatisch übernommen werden. b) Eine Ummeldung (z. B. ein Wechsel des Wettbewerbs) ist bis einen Tag vor dem Start möglich, ebenfalls gegen Gebühr (z. B. 8 €), sofern die Wettbewerbs- und Kapazitätsbedingungen dies zulassen.

2.8 Bei Nichtantreten oder Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder Zusatzgebühren.

2.9 Bei Ausfall der Veranstaltung, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung), kann die Teilnahmegebühr abzüglich des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen Organisationsaufwands erstattet werden (siehe Abschnitt 12).

2.10 Die konkreten Gebühren sowie Fristen werden in der jeweiligen Ausschreibung veröffentlicht.

3. TEILNAHMEBERICHTIGUNG UND WETTBEWERBSREGELN

3.1 Teilnahmeberechtigt ist jede(r) angemeldete Läufer/in, die/der die spezifischen Alters-, Gesundheits- und Leistungsanforderungen der jeweiligen Kategorie erfüllt. Minderjährige dürfen nur mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten teilnehmen.

3.2 Der Teilnehmer sichert zu, am Tag der Veranstaltung gesund und ausreichend trainiert zu sein. Er erkennt an, dass eine Teilnahme Risiken birgt und dass im Zweifel der Veranstalter oder ein medizinischer Dienst den Teilnehmer vom Wettbewerb ausschließen kann.

3.3 Es gelten die Wettkampfregeln des Deutscher Leichtathletik-Verband (DLV) bzw. die gültigen internationalen Regeln. Der Veranstalter kann ergänzende Regeln erlassen.

3.4 Jeder Teilnehmer erhält eine Startnummer und ggf. einen Transponder, die im Start-/Zielbereich bzw. entlang der Strecke getragen bzw. verwendet werden müssen. Missbrauch (z. B. Nummer weitergeben, Strecke abkürzen, Hilfsmittel) führt zur Disqualifikation.

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, Gruppen oder Einzelpersonen bei unsportlichem oder gefährlichem Verhalten vom Wettbewerb auszuschließen.

4. Zusatzangebote und Erlebnis-Programme

4.1 Neben der sportlichen Teilnahme bietet die Veranstaltung folgende ergänzende Angebote: – Kloß-mit-Soß-Party am Vorabend der Laufveranstaltung – Verpflegungs- und Genussstationen entlang der Strecke mit regionalen Spezialitäten (u.a. Bier, Snacks, Getränke) – Finisher-Party am Abend des Hauptlauftages mit live Musik – Frühschoppen und Stadtführungen am Sonntag nach dem Hauptlauf

4.2 Die Nutzung dieser Programme erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Genussmittel (z. B. Bier) gilt: Der Teilnehmer nimmt diese freiwillig in Anspruch. Der Veranstalter weist darauf hin, dass Konsum von Alkohol die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen kann und verpflichtet sich, entsprechend geeignete Regelungen (z. B. Klartext in Kommunikation, Ausschankkriterien) vorzubereiten.

4.3 Der Teilnehmer entbindet den Veranstalter von der Verantwortung dafür, wenn durch Genussmittel außerhalb der sportlichen Nutzung gesundheitliche oder andere Beeinträchtigungen entstehen – soweit dies nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln des Veranstalters zurückzuführen ist.

4.4 Zusatzprogramme (wie Kloß-mit-Soß, Party, Stadtführungen) sind meist separat buchbar; Rückerstattungen dafür richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Zusatzleistung.

5. Ergebnisse und Disqualifikation

5.1 Die Ergebnisse werden nach Maßgabe der Zeitmessung veröffentlicht. Einsprüche gegen Ergebnislisten sind nur am Veranstaltungstag vor Ort zulässig.

5.2 Bei Verstößen gegen Wettkampf- oder Teilnahmebedingungen (z. B. Abkürzen der Strecke, Einsatz von Hilfsmitteln, Weitergabe der Startnummer, Nichtbefolgen der Anweisungen) erfolgt Disqualifikation. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist dann ausgeschlossen.

6. Foto- und Videoaufnahmen

6.1 Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen gemacht (Ausnahme: ausdrücklich ausgeschlossene Bereiche).

6.2 Mit der Anmeldung räumt der Teilnehmer dem Veranstalter ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes sowie übertragbares Nutzungsrecht an den im Zusammenhang mit der Veranstaltung angefertigten Fotos, Videos und Interviews ein – auch ohne gesonderte Vergütung. (Siehe Datenschutzerklärung).

6.3 Der Teilnehmer erkennt an, dass eine nachträgliche Löschung oder Einschränkung des Nutzungsrechts nicht möglich ist.

7. Haftung und Risiken

7.1 Der Veranstalter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur nach Maßgabe folgender Bestimmungen: a) Für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nach den gesetzlichen Vorschriften. b) Bei leicht fahrlässigem Verhalten der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, allerdings nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

7.2 Bei leicht fahrlässigem Verhalten des Veranstalters ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

7.3 Diese Begrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.4 Der Teilnehmer tragt das Risiko für Schäden, die sich aus Teilnahme, Genuss von Zusatzangeboten (z. B. Getränke, Verpflegung) und ggf. alkoholischem Konsum ergeben, soweit nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen.

7.5 Eine persönliche gesundheitliche Vorsorge (z. B. ärztliche Untersuchung, Training, Versicherung) obliegt dem Teilnehmer selbst.

8. Absage, Verschiebung oder Änderung der Veranstaltung

8.1 Der Veranstalter bemüht sich, die Veranstaltung wie angekündigt durchzuführen.

8.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe wegen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Sicherheitslage, Pandemie, Extremwetter, politischen Unruhen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, ganz oder teilweise abzusagen oder auf einen anderen Termin oder eine geänderte Strecke (z. B. verkürzte Strecke, alternative Route, virtuelle Variante) zu verschieben oder umzusetzen.

8.3 Im Falle einer solchen Absage oder Änderung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühroder Zusatzleistungsgebühr –, sofern diese Möglichkeit in diesen Teilnahmebedingungen ausdrücklich vorgesehen ist. Bereits gezahlte Gebühren gelten als Kostenbeteiligung an der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung.

8.4 Der Veranstalter kann den Teilnehmenden nach eigenem Ermessen eine Gutschrift oder eine vergünstigte Teilnahme beim Folgelauf anbieten; ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

8.5 Wird die Veranstaltung vom Veranstalter aus Gründen abgesagt, die in seinem Verantwortungsbereich liegen (z. B. Organisationsverschulden), erfolgt eine vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

8.6 Eine Haftung über die Regelung in diesem Abschnitt hinaus ist ausgeschlossen.

9. Widerrufsrecht

9.1 Ein Widerrufsrecht nach § 312 g BGB besteht nicht, da es sich um die Erbringung von Freizeit-, Sport- oder Unterhaltungsveranstaltungen handelt, die für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen sind.

9.2 Ein Widerruf eines Teilnehmers ist nur gemäß Abschnitt 2.6 möglich.

10. Datenschutz

10.1 Es gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters, die Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen ist.

10.2 Der Teilnehmer willigt ein, dass seine Daten im Rahmen der Veranstaltung verarbeitet werden, z. B. für Meldelisten, Ergebnislisten, Zeitnahme, Foto-/Videonutzung, Marketing.

10.3 Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der gesonderten Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Veranstalters.

11.2 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine der unwirksamen möglichst nahekommende zu ersetzen.

11.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Der Veranstalter behält sich vor, diese Bedingungen mit Wirkung für zukünftige Ausgaben der Veranstaltung zu ändern; sie gelten dann in der jeweils aktuellen Fassung, die auf der Website veröffentlicht ist.

 

Download